EU-Erbrechtsverordnung 650/2012 für Expatriates in Portugal

Kurzzusammenfassung: Die EU-Erbrechtsverordnung 650/2012 (Brüssel IV) gilt vollumfänglich in Portugal. Das Grundprinzip: Das Recht des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts — also Portugal — regelt standardmäßig den gesamten Nachlass. Durch Rechtswahl nach Artikel 22 kann ein deutscher Staatsangehöriger in Portugal das deutsche Erbrecht für seine gesamte Erbfolge bestimmen. Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) vereinfacht die Abwicklung in mehreren EU-Ländern erheblich.


Was ist die EU-Erbrechtsverordnung 650/2012?

Die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 — auch bekannt als Brüssel IV — schafft seit dem 17. August 2015 ein einheitliches Regelwerk für grenzüberschreitende Erbfälle in der EU. Sie gilt in allen EU-Mitgliedstaaten außer Dänemark und Irland.

Zentrales Prinzip: Das Recht des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, regelt die gesamte Erbfolge.

Für einen deutschen Staatsangehörigen, der dauerhaft in Portugal lebt: Standardmäßig gilt portugiesisches Erbrecht.


Gewöhnlicher Aufenthalt: mehr als Wohnsitz

Der "gewöhnliche Aufenthalt" ist kein formaler Begriff, sondern wird nach dem Gesamtbild des Lebens beurteilt:

Wer dauerhaft in Portugal lebt, hat dort in der Regel seinen gewöhnlichen Aufenthalt — auch wenn er noch eine Wohnung in Deutschland hält.


Rechtswahl: das wichtigste Instrument

Artikel 22 der EU-Erbrechtsverordnung gibt jedem EU-Bürger das Recht, im Testament das Recht seiner Staatsangehörigkeit zu wählen.

Für einen deutschen Staatsangehörigen in Portugal bedeutet das:

Wann ist die Rechtswahl vorteilhaft? Dies hängt von der Familienkonstellation ab. Ein auf internationales Erbrecht spezialisierter Notar oder Rechtsanwalt kann den Vergleich erstellen.


Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) in Portugal

Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) ist ein standardisiertes EU-Dokument, das in einem Mitgliedstaat ausgestellt wird und in allen anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt werden muss.

Für Expats mit Vermögen in Portugal und Deutschland:

Das ENZ ist 6 Monate ab Ausstellungsdatum gültig und kann verlängert werden.


Was die Verordnung nicht regelt

Die EU-Erbrechtsverordnung regelt das anwendbare Erbrecht und die Zuständigkeit der Behörden. Sie regelt nicht:


Häufig gestellte Fragen

Gilt die EU-Erbrechtsverordnung auch für britische Staatsangehörige in Portugal nach dem Brexit? Die Verordnung gilt für alle Erbfälle mit grenzüberschreitendem Element innerhalb der EU — unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Erblassers. Britische Staatsangehörige in Portugal unterliegen der Verordnung, haben aber keinen Anspruch auf Rechtswahl zugunsten englischen Rechts nach Artikel 22 (nur für EU-Bürger).

Kann man die Rechtswahl nachträglich treffen? Nein. Die Rechtswahl muss im Testament enthalten sein. Ohne Testament oder ohne Rechtswahl gilt automatisch das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts.

Was ist die professio iuris? Die professio iuris ist die technische Bezeichnung für die Rechtswahl nach Artikel 22 der EU-Erbrechtsverordnung. Sie muss von einem Notar mit Erfahrung im internationalen Erbrecht formuliert werden.

Gilt die EU-Erbrechtsverordnung für Immobilien in Portugal? Ja. Immobilien in Portugal unterliegen ebenfalls der Verordnung — also dem gewählten oder standardmäßig anwendbaren Erbrecht. Die Verordnung unterscheidet nicht zwischen beweglichem und unbeweglichem Vermögen.


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Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Konsultieren Sie stets einen qualifizierten Notar oder Rechtsanwalt für Ihre spezifische Situation.