Testament in Spanien als Expat: Praktischer Leitfaden
Kurz gefasst: Als Ausländer in Spanien sollten Sie ein spanisches Testament errichten — auch wenn Sie bereits eines in Deutschland haben. Es vereinfacht das Verfahren für Ihre Erben erheblich, gibt Ihnen die Möglichkeit, das Recht Ihres Heimatlands zu wählen, und stellt sicher, dass Ihre Wünsche in Spanien rechtsverbindlich dokumentiert sind.
Warum ein Testament in Spanien für Expats unerlässlich ist
Viele Deutsche und Österreicher in Spanien gehen davon aus, dass ihr deutsches oder österreichisches Testament auch in Spanien gilt. Das stimmt zwar grundsätzlich — aber die Praxis ist komplizierter.
Ein ausländisches Testament kann in Spanien anerkannt werden, wenn es die Formerfordernisse des Ausstellungslandes erfüllt. Aber Ihre Erben müssen es übersetzen lassen, mit einer Apostille versehen und dem spanischen Notar vorlegen, der dann seine Gültigkeit nach der EU-Erbrechtsverordnung 650/2012 prüft. Dieser Prozess kostet Zeit und Geld — genau dann, wenn Ihre Familie ihn am wenigsten brauchen kann.
Ein spanisches Testament, das beim Registro Central de Últimas Voluntades (Zentralregister der letzten Willen) in Madrid eingetragen ist, löst dieses Problem. Ihre Erben können 15 Tage nach dem Tod eine beglaubigte Kopie beim zuständigen Notar anfordern — einfach, schnell, ohne Übersetzung.
Die EU-Erbrechtsverordnung 650/2012 und die Rechtswahl
Seit August 2015 gilt die EU-Erbrechtsverordnung 650/2012 für alle grenzüberschreitenden Erbfälle innerhalb der EU.
Grundregel: Das Recht des Landes, in dem Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort hatten, gilt für Ihren gesamten Nachlass. Wer in Spanien lebt, unterliegt dem spanischen Erbrecht.
Die Ausnahme — Rechtswahl (professio iuris): Artikel 22 der Verordnung erlaubt Ihnen, in Ihrem Testament das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit zu wählen. Als Deutscher in Spanien können Sie deutsches Erbrecht wählen; als Österreicher österreichisches Erbrecht.
Wann die Rechtswahl sinnvoll ist
Für das deutsche Erbrecht sprechen:
- Sie möchten die deutschen Pflichtteilsquoten (statt der spanischen legítima) anwenden
- Sie haben eine Patchwork-Familie und möchten flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten nutzen
- Ihr Vermögen liegt mehrheitlich in Deutschland
Für das spanische Erbrecht sprechen:
- Ihr Vermögen liegt mehrheitlich in Spanien
- Spanische Pflichtteilsregeln passen besser zu Ihrer Familiensituation
- Einfacheres Verfahren für in Spanien ansässige Erben
Es gibt keine universell richtige Antwort. Ein auf internationale Erbschaften spezialisierter Notar kann Ihnen helfen, die für Ihre Situation optimale Entscheidung zu treffen.
Was ein spanisches Testament enthalten sollte
Grundlegende Angaben
- Vollständige Personalien (Name, Geburtsdatum, Nationalität, Wohnsitz, NIE-Nummer)
- Ausdrückliche Erklärung der Rechtswahl (falls Sie nicht spanisches Recht anwenden möchten)
- Bestimmung der Erben für in Spanien belegenes Vermögen
Besonders wichtig für Expats
Koordination mit ausländischen Testamenten: Wenn Sie sowohl ein deutsches als auch ein spanisches Testament haben, müssen beide koordiniert und widerspruchsfrei sein. Das spanische Testament sollte klarstellen, ob es alle Vermögenswerte oder nur die in Spanien belegenen erfasst.
Unverheiratete Partner: Das spanische Erbrecht schützt unverheiratete Partner nicht automatisch — sie sind weder gesetzliche Erben noch haben sie Pflichtteilsrechte. Ohne Testament erhalten sie nichts. Eine ausdrückliche Erbeinsetzung im Testament ist unerlässlich.
Minderjährige Kinder: Benennen Sie einen Vormund (tutor) für minderjährige Kinder in Spanien, falls beide Elternteile gleichzeitig sterben.
Spezifische Legate: Möchten Sie bestimmte Gegenstände bestimmten Personen hinterlassen (das Ferienhaus dem Sohn, das Bankkonto der Tochter), halten Sie dies ausdrücklich fest.
Der Prozess: Testament beim spanischen Notar errichten
Schritt 1: Notar auswählen
Jeder zugelassene Notar in Spanien kann ein Testament beurkunden. In touristischen und Expat-Regionen (Alicante, Málaga, Barcelona, Madrid, Valencia) gibt es viele Notare mit Erfahrung in internationalen Erbschaften und guten Englisch- oder Deutschkenntnissen.
Schritt 2: Unterlagen mitbringen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- NIE-Nummer (Número de Identificación de Extranjero) — falls noch nicht vorhanden, muss diese zuerst beantragt werden
- Gegebenenfalls Immobilientitel (escritura de compraventa) für in Spanien belegene Objekte
Schritt 3: Testament beurkunden
Der Notar verfasst das Testament auf Spanisch. Sie erklären Ihren Willen — entweder auf Spanisch oder über einen Dolmetscher. Der Notar liest Ihnen das Testament vor (bei Bedarf mit Übersetzung), bevor Sie es unterzeichnen.
Sie erhalten eine Kopie; das Original verbleibt beim Notar.
Schritt 4: Eintragung im Zentralregister
Der Notar trägt das Testament automatisch im Registro Central de Últimas Voluntades in Madrid ein. Von diesem Moment an können Ihre Erben nach Ihrem Tod innerhalb von 15 Tagen eine Bestätigung und beglaubigte Kopie anfordern.
Kosten
Die Notargebühr für ein einfaches Testament beträgt in Spanien typischerweise 150–300 €. Für komplexe Testamente mit umfangreichen Legaten oder besonderen Konstruktionen kann sie höher sein.
Häufige Fehler, die Expats machen
Das Fehlerhafte-Übersetzungsproblem
Ein handschriftliches deutsches Testament (eigenhändiges Testament) ist in Deutschland ohne Notar gültig. In Spanien wird es zwar anerkannt, muss aber übersetzt, apostilliert und dem Notar vorgelegt werden — was Monate dauern kann, während Fristen laufen.
Der veraltete Begünstigte
Wenn Sie nach Ihrer Scheidung ein neues Testament errichtet haben, Ihre Lebensversicherung aber noch auf Ihren Ex-Partner ausgestellt ist, erhält Ihr Ex-Partner die Versicherungssumme — unabhängig davon, was im Testament steht. Überprüfen Sie alle Begünstigtenbezeichnungen regelmäßig.
Das Vergessene Digitale Vermögen
Ein Testament deckt Immobilien und Bankkonten ab. Es deckt keine Passwörter, Kryptowährungen, Online-Konten oder digitalen Nachlass ab. Diese Lücke ist nicht mit einem klassischen Testament zu schließen.
Die fehlende Koordination
Wenn Ihr deutsches Testament "alles meiner Familie" hinterlässt und Ihr spanisches Testament "all mein spanisches Vermögen meiner Tochter" — entstehen möglicherweise Widersprüche. Beide Testamente müssen rechtlich aufeinander abgestimmt sein.
Brauche ich auch noch einen deutschen Erbschein?
Möglicherweise ja — für in Deutschland belegenes Vermögen. Der spanische Notar und der spanische Erbschaftsprozess kümmern sich nur um Vermögen in Spanien. Für Bankkonten oder Immobilien in Deutschland benötigen Ihre Erben möglicherweise einen deutschen Erbschein, ausgestellt vom zuständigen Nachlassgericht.
Ein EU-Erbzeugnis (European Certificate of Succession, ECS) kann die grenzüberschreitende Abwicklung erleichtern: Es wird in einem EU-Land ausgestellt und in allen anderen EU-Ländern anerkannt. Ihr spanischer Notar kann ein ECS ausstellen, wenn das spanische Erbrecht anwendbar ist.
Wie Sucesio Ihr Testament ergänzt
Ein gut abgefasstes Testament regelt, wer Ihr Vermögen erbt. Es regelt nicht, wie Ihre Erben darauf zugreifen.
Sucesio schließt diese Lücke: Sie dokumentieren in einem verschlüsselten Tresor alles, was über das Testament hinausgeht — Bankkonten, Passwörter, Krypto-Zugangshilfen, Kontaktdaten Ihres Notars und gestors, persönliche Nachrichten. Diese Informationen werden erst nach Ihrem Tod sicher an die von Ihnen bestimmten Personen übermittelt.
Verweisen Sie in Ihrem Testament auf die Existenz eines digitalen Nachlassplans — aber nie auf die Inhalte (die sollten nie in ein Testament, das öffentlich werden kann). Ein Satz genügt: "Ich habe meine digitalen Vermögenswerte und Zugangsinformationen separat dokumentiert."
Häufig gestellte Fragen
Gilt mein deutsches Testament in Spanien? Grundsätzlich ja, wenn es die deutschen Formerfordernisse erfüllt. Aber es muss übersetzt, apostilliert und vom spanischen Notar auf seine Gültigkeit geprüft werden — was Zeit und Kosten verursacht. Ein zusätzliches spanisches Testament für in Spanien belegenes Vermögen vereinfacht das Verfahren erheblich.
Muss ich ein neues Testament schreiben, wenn ich nach Deutschland zurückziehe? Wenn Sie Spanien dauerhaft verlassen, sollten Sie prüfen, ob Ihre Rechtswahl noch passt und ob Ihr spanisches Testament für in Spanien verbliebenes Vermögen angepasst werden muss. Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort ändert sich mit dem Wegzug.
Kann ich zwei Testamente haben — ein deutsches und ein spanisches? Ja. In der Praxis empfehlen viele auf internationale Erbschaften spezialisierte Notare genau das: ein koordiniertes Testament je Land, um das jeweilige Verfahren zu vereinfachen. Wichtig ist die Abstimmung: Beide Testamente müssen widerspruchsfrei sein.
Was kostet ein Testament in Spanien? Ein einfaches Testament beim spanischen Notar kostet typischerweise 150–300 €. Hinzu kommen eventuell Dolmetscherkosten (50–150 €) bei mangelnden Spanischkenntnissen.
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Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Wenden Sie sich für Ihre konkrete Situation an einen auf internationale Erbschaften spezialisierten Notar oder Rechtsanwalt.